Die Bediensteten einer Hauptgruppe sind entsprechend ihrer besoldungsrechtlichen Stellung in folgende Personalgruppen zusammengefasst:
• die Bediensteten der Verwendungsgruppe A/B
• die Bediensteten der Verwendungsgruppe C – D1 – D – E1 – E
• die Bediensteten der handwerklichen Verwendung
Die Bediensteten der jeweiligen Verwendung wählen einen Personalgruppenausschuss, deren Mitgliederzahl abhängig von den Bediensteten in der Personalgruppe ist.